Bundesverwaltungsgericht G305 2256263-1

G305 2256263-1Bundesverwaltungsgericht14.11.2022

Regest

Arbeitslosengeld gekürzte Ausfertigung Zuständigkeit

Gesamter Gesetzestext

Bundesverwaltungsgericht G305 2256263-1

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.11.2022
  • ECLI: ECLI:AT:BVWG:2022:G305.2256263.1.00

Spruch

G305 2256263-1/17E

GEKÜRZTE AUSFERTIGUNG DES AM 08.11.2022 MÜNDLICH VERKÜNDETEN ERKENNTNISSES

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Mag. Dr. Ernst MAIER, MAS als Vorsitzenden sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Barbara LEITNER und Dr. Christoph RADLINGMAYR als Beisitzer über die Beschwerde des XXXX , geb. XXXX , gegen den Bescheid der regionalen Geschäftsstelle XXXX des Arbeitsmarktservice vom XXXX .2022, GZ: XXXX , und über den Vorlageantrag gegen die Beschwerdevorentscheidung vom XXXX .2022, GZ: XXXX , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 03.10.2022 und 08.11.2022 zu Recht:

A)In Stattgebung der Beschwerde wird der angefochtene Bescheid vom XXXX .2022, GZ: XXXX , aufgehoben und die Zuständigkeit der regionalen Geschäftsstelle XXXX des Arbeitsmarktservice betreffend die Entscheidung über den Antrag auf Zuerkennung des Arbeitslosengeldes vom XXXX .2021 festgestellt. Die Beschwerdevorentscheidung vom XXXX .2022, GZ: XXXX , wird nach der Maßgabe abgeändert als festgestellt wird, dass die regionale Geschäftsstelle Leibnitz betreffend der Entscheidung über den Antrag auf Zuerkennung des Arbeitslosengeldes zuständig ist.

B)Die Revision ist gemäß Art 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.

Begründung

Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.

Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 08.11.2022 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da

Xein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der dreitägigen Frist nicht gestellt wurde.

Xauf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof durch die beschwerdeführende Partei am 08.11.2022 ausdrücklich verzichtet wurde. (siehe die entsprechende niederschriftliche Erklärung in OZ [16])

Xauf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof durch die belangte Behörde am 08.11.2022 ausdrücklich verzichtet wurde. (siehe die entsprechende niederschriftliche Erklärung in OZ [16])

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