Bundesverwaltungsgericht W235 2201196-1

W235 2201196-1Bundesverwaltungsgericht28.04.2022

Regest

Asylgewährung gekürzte Ausfertigung

Gesamter Gesetzestext

Bundesverwaltungsgericht W235 2201196-1

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.04.2022
  • ECLI: ECLI:AT:BVWG:2022:W235.2201196.1.00

Spruch

W235 2201196-1/19E

W235 1314717-2/21E

W235 2201195-1/9E

W235 2201193-1/9E

Gekürzte Ausfertigung des am 08.04.2022 mündlich verkündeten Erkenntnisses

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Maga. Sabine MEHLGARTEN-LINTNER als Einzelrichterin über die Beschwerde von 1. XXXX , geb. XXXX , 2. XXXX , geb. XXXX , 3. XXXX , geb. XXXX und 4. XXXX , geb. XXXX , 3. und 4. gesetzlich vertreten durch: XXXX , alle StA. Iran, gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 08.06.2018, Zl. 1178541607-180154185 (ad 1.), Zl. 4555407-180154193 (ad 2.), Zl. 1178540904-180154207 (ad 3.) und Zl. 1178541008-180154215 (ad 4.) nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 09.02.2022 und am 08.04.2022 zu Recht:

A)

Der Beschwerde wird stattgegeben und XXXX sowie XXXX gemäß § 3 Abs. 1 AsylG und XXXX sowie XXXX gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 34 Abs. 2 AsylG der Status von Asylberechtigten zuerkannt.

Gemäß § 3 Abs. 4 AsylG kommt XXXX und XXXX eine befristete Aufenthaltsberechtigung als Asylberechtigte für drei Jahre zu.

Gemäß § 3 Abs. 5 AsylG wird festgestellt, dass XXXX und XXXX damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.

B)

Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.

Begründung

Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und auf die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hierzu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.

Eine Abschrift der Niederschrift wurde den Beschwerdeführern sowie ihrem rechtsfreundlichen Vertreter nach dem Ende der Verhandlung ausgehändigt und eine Abschrift wurde dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl am 12.04.2022 nachweislich übermittelt.

Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 08.04.2022 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die hierzu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde.

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