BVwG G314 2144196-1

G314 2144196-1Bundesverwaltungsgericht15.02.2017

Regest

Aufenthaltsverbot, Verfahrenseinstellung, Zurückziehung

Gesamter Gesetzestext

BVwG G314 2144196-1

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.02.2017
  • ECLI: ECLI:AT:BVWG:2017:G314.2144196.1.00

Spruch

G314 2144196-1/9E

BESCHLUSS

Das Bundesverwaltungsgericht beschließt durch die Richterin Maga. Katharina BAUMGARTNER über die Beschwerde des XXXX, Staatsangehörigkeit: Rumänien, vertreten durch XXXX, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 21.12.2016, Zl. XXXX:

A) Das Verfahren wird eingestellt.

B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.

Begründung

BEGRÜNDUNG:

Mit Eingabe vom 27.1.2017 zog der Beschwerdeführer seine Beschwerde gegen den oben angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl ausdrücklich zurück. Das Verfahren ist daher gem § 28 Abs 1 VwGVG mit Beschluss einzustellen.

Die ordentliche Revision war nicht zuzulassen, weil eine Rechtsfrage, der grundsätzliche Bedeutung iSd Art 133 Abs 4 B-VG zukommt, nicht zu lösen war.

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