Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP 26.06.1984 Verwaltung ARGVP 1988 1139
AR_KG_005Ar Gerichte26.06.1984Originalquelle öffnen →
A. Entscheide des Regierungsrates 1139 1139 B a u e n a u sse rh a lb d e r B a u zo n e . Zweckänderung (Art. 24 RPG; SR 700). B.D. ist Eigentümer eines freistehenden Stadels ausserhalb der Bauzone. Die zuständige Behörde verweigerte die Bewilligung fü r den Umbau des Stadels in ein Ferienhaus. Der Regierungsrat w ies den gegen diese Verwei gerung eingereichten Rekurs ab. Gemäss A rt. 22 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (RPG; SR 700) dürfen Bauten und Anlagen nur mit behörd licher Bewilligung errichtet oder geändert werden, wobei vorausgesetzt wird, dass sie dem Zweck der Nutzungszone entsprechen. In Abweichung davon kann deren Erstellung oder Zweckänderung ausnahm sweise bew il ligt werden, sofern ein Standort ausserhalb der Bauzonen erforderlich ist und keine überwiegenden Interessen entgegenstehen (Art. 24 Abs.1 RPG). Das kantonale Recht kann, soweit dies mit den wichtigen Anliegen der Raumplanung vereinbar ist, die Erneuerung, die teilweise Änderung oder den Wiederaufbau von Bauten und Anlagen gestatten (Art. 24 Abs. 2 RPG). Die Umwandlung eines Weidstadels in ein Ferien- oder W ochenend haus mit dem üblichen Komfort ist schon in der Rechtsprechung zu A rt. 20 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer gegen Verunreinigung vom 8. Oktober 1971 als unzulässig bezeichnet worden, weil eine solche Baute einen Standort ausserhalb der Bauzone in keiner Weise bedinge (vgl. BGE 100 lb 91; BVR 1976, S .3 2 4 ; Entscheid des Regierungsrates von Appenzell A .R h. vom 12. April 1977 in Sachen R.). Diesbezüglich hat sich durch das Inkrafttreten des Raumplanungsgesetzes, welches die erwähnte Regelung des Gewässerschutzgesetzes ablöste, nichts geändert. Die Bewilligung fü r den beabsichtigten Umbau des Weidstadels in ein W o chenendhaus gemäss nachträglichem Baugesuch vom 5. September 1983 kanndem nach nicht erteilt werden. Insoweit erweist sich der Rekurs gegen die Verfügung der Baudirektion als unbegründet. RRB 2 6 .6 .1 9 8 4 205
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.