Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 3053

C. Gerichtsentscheide 3053, 3054 3053 H a u s frie d e n s b ru c h des Verpächters durch unberechtigtes Betreten der verpachteten W irtschaft (Art. 186 StGB). W ie jeder andere Geschäftsmann ist auch der W irt in der Wahl seiner Vertragspartner frei. Die öffentliche Aufforderung zur Einkehr begründet keinen Kontrahierungszwang; BGE 80 II 26. Der Pächter hatte demnach das Recht, das Betreten des Gasthauses anderen Personen - w ie auch dem Verpächter - zu verbieten; Art. 926 ZGB und dazu Hornberger, Kommen­ tar zum Sachenrecht, N. 20 zu A rt. 926 ZGB. Die amtliche Verfügung ist nicht Voraussetzung des Betretungsverbo­ tes. Dieses Verbot kann in jeder Form auf privater Basis erlassen werden. Die Anrufung des Richters zum Erlass eines Amtsbefehls ist möglich, aber nicht erforderlich. Die behauptete Annahm e des Angeklagten, das Verbot sei ungültig, da es nicht amtlich erlassen worden sei, vermöchte als Rechts­ irrtum sein Verschulden nicht auszuschliessen; Art. 20 StGB. Er ist daher des Hausfriedensbruchs schuldig zu erklären. OGer 24 .5.19 65 (RBer 1965/66, S. 41) 3 0 5 4 H a u s frie d e n s b ru c h . Die Wegweisung des Eintretenden muss deutlich und unmissverständlich sein (Art. 186 StGB). Wer sich beim Eindringen in einen geschützten Raum nicht auf ein ding­ liches oder vertragliches Recht oder auf eine amtliche Befugnis stützen kann, handelt noch nicht unrechtmässig; Urteil des Zürcher Obergerichts 1953, S JZ 1954, S. 211; Urteil des ThurgauerObergerichts 1965, S JZ 1966, S. 3 32. Würde man jedes Überschreiten einer fremden Schwelle ohne be­ sondere Erlaubnis als unrechtmässig bezeichnen, so wäre jede Verfolgung eines Angreifers, aber auch jeder unangemeldete Besuch eines Vertreters, jede Geld- oder Kleidersammlung, das Vorsprechen eines Pfarrers oder Predigers im Grunde genommen bereits eine strafbare Verletzung des Hausrechts. Das Hausrecht ist w ie die Ehre ein Teil des Persönlichkeits­ rechts; Schwander, Das Schweiz. Strafgesetzbuch, 1964, S .4 0 9 . W ie die 410

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Gerichtsentscheide

Quelldetails
Rechtsraum
Schweiz
Region
Appenzell Ausserrhoden
Verfugbare Sprachen
Deutsch
Zitat
AR_KG_005
Gericht
Ar Gerichte
Geschaftszahlen
AR_KG_005, ARGVP 1988 3053
Entscheidungsdatum
01.01.2021
Zuletzt aktualisiert
24.03.2026