Aargau Obergericht Handelsgericht 19.04.2005 AGVE 2005 16

AGVE 2005 16 S.76

2005 Obergericht 76

16 Art. 5 Ziff. 3 EMRK; Unabhängigkeit des Untersuchungsrichters. Die aargauischen Untersuchungsrichter sind unabhängig i.S.v. Art. 5 Ziff. 3 EMRK.

Aus dem Entscheid des Obergerichts, Beschwerdekammer in Strafsachen, vom 19. April 2005 i.S. C.L.

Aus den Erwägungen

  1. c) Zu prüfen ist der Einwand der fehlenden sachlichen Zuständigkeit mit Bezug auf die angefochtene Entlassungsverfügung unter Auflagen. Dazu ergibt sich Folgendes: Unter Hinweis auf BGE 1P.553/2004 vom 2. November 2004 (publ. in BGE 131 I 36) wird die Unabhängigkeit der Untersu- chungsrichterin des Bezirksamts Aarau bestritten und damit man- gelnde Sachkompetenz zum Erlass auch der Entlassungsverfügung eingewendet. Es ist zutreffend, dass es sich beim haftanordnenden Magistraten im Sinne von Art. 5 Ziff. 3 EMRK um eine unpartei- ische Instanz handeln muss, die bei der Ausübung ihres Amts nicht weisungsgebunden sein darf. Art. 5 Ziff. 3 EMRK gilt praxisgemäss daher namentlich dann als verletzt, wenn die haftanordnende Amts- person in gleicher Sache auch noch für die Anklageerhebung zu- ständig ist. Entgegen der Regelung des Kantons Luzern, für welche im zitierten Bundesgerichtsentscheid diese Unabhängigkeit verneint worden ist, untersteht der Untersuchungsrichter im aargauischen Strafprozessrecht weder der Weisungskompetenz einer hierarchisch übergeordneten Instanz noch übt er Anklagefunktion aus: Über die Anklageerhebung entscheidet vielmehr nach Abschluss der Untersu- chung die Staatsanwaltschaft - ebenso wie über die allfällige Einstel- lung des Strafverfahrens (§§ 136 Abs. 1 und 143 StPO) - selbständig und unabhängig allein gestützt auf die Akten und den dazu er- gangenen Schlussbericht des Untersuchungsrichters (§ 135 StPO). In Untersuchungen verfügt die Staatsanwaltschaft über die ordentlichen Parteirechte ohne Weisungsbefugnis (§ 129 StPO). Der Einwand der

2005 Strafprozessrecht 77

mangelnden richterlichen Unabhängigkeit der Untersuchungs- richterin erweist sich damit als unbegründet und ist abzuweisen.

Zitate

Gerichtsentscheide

Quelldetails
Rechtsraum
Schweiz
Region
Aargau
Verfugbare Sprachen
Deutsch
Zitat
AG_OG_010
Gericht
Ag Gerichte
Geschaftszahlen
AG_OG_010, AGVE 2005 16
Entscheidungsdatum
19.04.2005
Zuletzt aktualisiert
25.03.2026