400 Landwirtschaftliche Rekurskommission 2005 BGE 99 V 148) (BGE 111 V 170). Die Einführung der neuen Rege- lung betreffend drittmaliger Vorschriftsverletzung bewirkt eine gänzliche Streichung der Direktzahlungen gegenüber der bisherigen blossen Direktzahlungskürzung nach altem Sanktionsschema. Es ist fraglich, ob es sich bei dieser eine Totalstreichung bewirkenden Ver- schärfung der Direktzahlungssanktion um einen in obiger Rechtspre- chung erwähnten Verlust eines vor der Praxisänderung bestehenden Rechts handelt (die erwähnten Bundesgerichtsentscheide betreffen nebst prozessualen Rechten Leistungen aufgrund des Sozialversiche- rungsrechts). In casu kann dies aber offen gelassen werden, da die Vorinstanz den Beschwerdeführer im Schreiben vom 19. Dezember 2001 darauf hingewiesen hatte, dass bei Nichteinhaltung der Auslaufvorschriften im Beitragsjahr 2002 die Direktzahlungen in noch grösserem Mass gefährdet seien als die Jahre zuvor (...). Somit war der Beschwerdeführer vor dem mit der Kontrolle vom 6. Februar 2002 überprüften Zeitraum über eine Verschärfung der Sanktion orientiert. 87 Ausnahmebewilligung
2005 Direktzahlungen 401 nachträgliche Prüfung zulassen, so würden Sinn und Zweck solcher Ausnahmebewilligungen untergraben. Zum einen müsste diesfalls das entsprechende Gesuch immer erst im Kontrollfall gestellt werden, zum anderen lässt sich häufig retrospektiv gar nicht mit genügender Klarheit nachweisen, ob ein Anspruch auf eine Ausnahmebewilligung zum Zeitpunkt des verweigerten Auslaufs bestanden hat oder nicht. Versäumt es der Tierhalter demnach, das entsprechende Gesuch gestützt auf Art. 76 Abs. 1ter TSchV rechtzei- tig zu stellen, so hat er die daraus resultierenden Nachteile - im vorliegenden Fall die Sanktion wegen vermindertem Auslauf - selbst zu tragen. Unter diesen Umständen kann die Frage offen gelassen werden, ob beim Vorliegen einer Ausnahmebewilligung von der di- rektzahlungsrechtlichen Sanktion abzusehen gewesen wäre (so neues Sanktionsschema 2001 B.1.2.2.) oder nicht (so die bisherige Recht- sprechung [Aargauische Gerichts- und Verwaltungsentscheide {AGVE} 2000, S. 459 f; Entscheid der Rekurskommission des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements {REKO/EVD} vom 11. Februar 2000 i.S. H., S. 11]). (...)
2005 Güterregulierung 403 II. Güterregulierung
88 Vorzeitige Inbesitznahme nach § 88bis BVD