2004 Kantonale Steuern 141
- Eine Berichtigung zur Korrektur materieller Fehler der Veranlagung
ist nicht zulässig.
- Eine Revision zu Lasten des Steuerpflichtigen mit dem Zweck,
"verschleppte Bilanzierungsfehler" zu beseitigen, ist nicht zulässig.
Entscheid des Verwaltungsgerichts, 2. Kammer, vom 4. März 2004 in
Sachen E. AG. Publiziert in StE 2005, B 72.11 Nr. 11.
38 Ausserordentliche Einkünfte (§ 263 Abs. 2 StG).
- Übergangsrecht bezüglich der Einkommensbemessung beim Wechsel
vom aStG zum StG.
- Auslegung des Begriffs "ausserordentliche Einkünfte".
- Wenn bei einer "Ehepaar-GmbH" das Salär ihres Anteilseigners und
Angestellten dem jeweils erzielten Gewinn angepasst wird und diesem
praktisch entspricht, kann auf die Rechtsprechung zur Ausserordent-
lichkeit von Dividenden zurückgegriffen werden.
Entscheid des Verwaltungsgerichts, 2. Kammer, vom 14. Mai 2004 in Sa-
chen G.P. gegen Steuerrekursgericht. Publiziert in StE 2005, B 65.4 Nr. 18.
Redaktionelle Anmerkung
Das Bundesgericht, II. Öffentlichrechtliche Abteilung, hat eine gegen
diesen Entscheid erhobene staatsrechtliche bzw. Verwaltungsge-
richtsbeschwerde mit Urteil vom 8. Dezember 2004 abgewiesen
(2P.188/2004).
39 Ausserordentliche Einkünfte (§ 263 Abs. 2 StG).
- Dividenden gelten namentlich dann als ausserordentlich, wenn es sich
um Substanzdividenden handelt oder wenn als Folge einer geänderten
Dividendenpolitik aus dem laufenden Gewinn höhere Dividenden
ausgeschüttet werden als zuvor.
Entscheid des Verwaltungsgerichts, 2. Kammer, vom 16. Dezember 2004 in
Sachen H.F. gegen Steuerrekursgericht. Zur Publikation vorgesehen in StE
142 Verwaltungsgericht 2004
40 Beschwerdelegitimation (§ 38 Abs. 1 VRPG).
- Bei bestimmten Sachverhalten besteht ein schutzwürdiges Interesse
für den Antrag des Steuerpflichtigen, die Steuerveranlagung sei zu
seinen Ungunsten abzuändern (Erw. 2/a).
vgl. AGVE 2004 68 271