Interpellation Humbel 456 N 18 mars 1988 im Unterschied zu anderen Genossenschaften und zu Kapi- talgesellschaften, geldwerte Vorteilszuwendungen an ihre Mitglieder steuerlich generell freizustellen, würde den ein- gangs erwähnten Besteuerungsgrundsätzen widersprechen und verstiesse wohl auch gegen das Gleichbehandlungsge- bot von Artikel 4 BV. Jedenfalls wurde in den bisherigen parlamentarischen Beratungen des Gesetzentwurfs über die direkte Bundessteuer kein dahingehender Antrag gestellt. Der Bundesrat gedenkt deshalb, in dieser Sache nichts Weiteres vorzukehren. Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates teilweise befriedigt. #ST# 87.959 Interpellation Humbel Arbeitslose Aerzte Médecins au chômage Wortlaut der Interpellation vom 14. Dezember 1987 Einem Bericht in einem Wochen-Print-Medium entnehme ich, dass wir in unserem Land mehr als 70 arbeitslose Aerzte haben. Anderseits ist bekannt, dass das Rote Kreuz für den Einsatz von Aerzten im Ausland, insbesondere in Entwick- lungsländern und auch in mit Kriegen belasteten Regionen, ein geringes Interesse der Aerzte, insbesondere von arbeits- losen Aerzten, feststellen muss. Vom Volk wird nicht ver- standen, wenn ALV-Gelder ausbezahlt werden, wenn man für Aerzte genügend Einsatzmöglichkeiten hat. Aus diesen Gründen bitte ich den Bundesrat, folgende Fra- gen zu beantworten: 1a. Wieviele arbeitslose Aerzte haben wir in unserem Land nach der letzten Statistik? Wie ist die Tendenz für die nächsten paar Jahre? 1 b. Wieviele Aerzte benötigt das Rote Kreuz (SRK und IKRK) gegenwärtig für den Einsatz in den verschiedensten Aktio- nen? Wieviele in den nächsten Jahren? 2. Welche Hilfeleistung kann der Bundesrat dem Roten Kreuz (SRK und IKRK) für die Anstellung und den Einsatz von Aerzten gewähren? Wie kann allenfalls die Sanitätsdirektorenkonferenz für ein Engagement zu Hilfe gezogen werden? 3. Besteht die Möglichkeit, durch die zuständigen Organe der Arbeitslosenversicherung arbeitslose Aerzte für den Ein- satz zugunsten des Roten Kreuzes (SRK und IKRK) anzuhal- ten und zu gewinnen? 4. Was gedenkt der Bundesrat insgesamt zu tun, damit arbeitslose Aerzte Stellen erhalten oder irgendwo engagiert werden und zum Einsatz kommen können (im In- und Aus- land)? Besteht hier ein Konzept? Texte de l'interpellation du 14 décembre 1987 J'ai pu lire dans un magazine hebdomadaire qu'il y a plus de 70 médecins au chômage dans notre pays. Or, on sait que la Croix-Rouge ne trouve que difficilement des médecins, sur- tout des médecins au chômage, qui acceptent de partir à l'étranger, dans des pays en développement ou dans des contrées ravagées par la guerre. Le peuple ne comprend pas que des allocations de chômage soient versées alors qu'il existe suffisamment de possibilités d'emplois pour ces mé- decins. Vu ce qui précède, je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes: 1a. D'après les dernières statistiques, quel est le nombre de médecins au chômage dans notre pays? Quelles sont les prévisions pour les années à venir? 1b. De combien de médecins la Croix-Rouge (Croix-Rouge Suisse et Comité international de la Croix-Rouge) a-t-elle besoin pour ses différentes actions, aujourd'hui et dans les années à venir? 2. Quelle aide le Conseil fédéral peut-il accorder à la Croix- Rouge (CRS et CICR) pour le recrutement des médecins dont elle a besoin? Comment la conférence des directeurs cantonaux des affai- res sanitaires peut-elle, le cas échéant, contribuer à ce recrutement? 3. Est-il possible de trouver des médecins au chômage prêts à s'engager à la Croix-Rouge en s'adressant aux organes compétents de l'assurance-chômage? 4. Que pense faire le Conseil fédéral en général afin que les médecins au chômage obtiennent des emplois ou soient engagés quelque part (en Suisse ou à l'étranger)? Existe-t-il un projet dans ce domaine? Mitunterzeichner- Cosignataires: Keine - Aucun Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 17. Februar 1988 Rapport écrit du Conseil fédéral du 17 février 1988 1a. Die Zahl der bei den Arbeitsämtern arbeitslos gemelde- ten Aerzte halbierte sich von etwa 150 im Frühjahr 1986 auf etwas über 70 im Oktober 1987. Sie umfasst sowohl schwei- zerische als auch ausländische Arbeitskräfte, wobei es sich mehrheitlich um jüngere Aerzte ohne Berufserfahrung han- delt. Die Zahl der Studienanfänger für Humanmedizin ging seit 1981 ebenfalls um über einen Viertel zurück und entspricht derzeit dem Angebot an klinischen Studienplät- zen an allen fünf medizinischen Fakultäten der Schweiz. Daher zeigt sich nach einer überdurchschnittlichen Zunahme an ausgebildeten Aerzten in den vergangenen Jahren heute wieder ein ausgeglicheneres Verhältnis auf dem Arbeitsmarkt. 1b. Die verschiedenen Aktivitäten des Roten Kreuzes erfor- dern den Einsatz zahlreicher Mitarbeiter; ihre Zahl lässt sich jedoch zum voraus nur schwer bestimmen. Im Jahresdurch- schnitt werden beim IKRK 75 Aerzte benötigt. 2. Bund, Kantone und Gemeinden unterstützen dieHilfspro- gramme und Aufbauprojekte des Roten Kreuzes seit Jahren mit Millionenbeiträgen. Die Rekrutierung der Aerzte für die verschiedenen Einsätze stösst jedoch auf zunehmende Schwierigkeiten. Die wegen erschwerten Lebens- und Arbeitsbedingungen hohen Anforderungen beruflicher und persönlicher Natur können von den arbeitslos gemeldeten Aerzten nur selten erfüllt werden. Auf Anregung der Schweizerischen Sanitätsdirektorenkon- ferenz sollen in Zukunft die Universitätsspitäler interessier- ten Aerzten befristete Einsätze beim Roten Kreuz sowie die Wiederanstellung nach ihrer Rückkehr erleichtern helfen. 3. Nach geltendem Recht muss ein Arbeitsloser eine vom Arbeitsamt vermittelte Stelle annehmen, wenn sie zumutbar ist, d. h. den orts- und berufsüblichen Bedingungen entspricht und den persönlichen Verhältnissen Rechnung trägt. Der Lohn darf nicht geringer als die Arbeitslosenent- schädigung ausfallen. Wenn dem Versicherten am Arbeits- ort eine angemessene Unterkunft zur Verfügung steht, ist auch eine ausserwohnörtliche Arbeit zumutbar. In diesem Rahmen können die Arbeitsämter arbeitslosen Aerzten in Grenzfällen eine Tätigkeit beim Roten Kreuz zuweisen. Das Problem der Arbeitslosigkeit lässt sich aber nicht generell durch Einsätze in der Entwicklungszusammenarbeit lösen. Solche Auslandeinsätze bieten besonders jüngeren Aerzten keine hinreichende Sicherheit für ihre berufliche Weiterent- wicklung. 4. Die Dienste der öffentlichen Arbeitsvermittlung stehen jedem Stellensuchenden zur Verfügung. Die Arbeitsmarkt- behörden unternehmen grosse Anstrengungen, um die Effi- zienz ihres Leistungsangebots zu steigern. Interessenten
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Humbel Arbeitslose Aerzte Interpellation Humbel Médecins au chômage In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1988 Année Anno Band I Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 15 Séance Seduta Geschäftsnummer 87.959 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 18.03.1988 - 08:00 Date Data Seite 456-457 Page Pagina Ref. No 20 016 244 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.