Zu Zitate und zu Zitiert in
Quelldetails
Rechtsraum
Schweiz
Region
Federal
Verfugbare Sprachen
Deutsch
Zitat
6B_1089/2016
Gericht
Bger
Geschaftszahlen
6B_1089/2016, CH_BGer_006, 6B 1089/2016
Entscheidungsdatum
13.10.2016
Zuletzt aktualisiert
25.03.2026

Bundesgericht Tribunal fédéral Tribunale federale Tribunal federal

{T 0/2}

6B_1089/2016

Verfügung vom 13. Oktober 2016

Strafrechtliche Abteilung

Besetzung Bundesrichter Denys, Präsident, Gerichtsschreiberin Arquint Hill.

Verfahrensbeteiligte X.________, vertreten durch Advokat Dr. Alex Hediger, Beschwerdeführer,

gegen

Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt, Abteilung Strafvollzug, Spiegelgasse 12, 4001 Basel, Beschwerdegegner.

Gegenstand Strafvollzug; Vorladung zum Strafantritt,

Beschwerde gegen das Urteil des Appellationsgerichts des Kantons Basel-Stadt als Verwaltungsgericht Dreiergericht vom 21. September 2016.

Erwägungen:

Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 12. Oktober 2016 zurückgezogen.

Demnach verfügt der Präsident:

Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.

Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

Diese Verfügung wird den Parteien und dem Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt als Verwaltungsgericht Dreiergericht schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 13. Oktober 2016 Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Denys

Die Gerichtsschreiberin: Arquint Hill

Zitiert in

Gerichtsentscheide

2