Bundesgericht Tribunal fédéral Tribunale federale Tribunal federal
{T 0/2}
6B_1089/2016
Verfügung vom 13. Oktober 2016
Strafrechtliche Abteilung
Besetzung Bundesrichter Denys, Präsident, Gerichtsschreiberin Arquint Hill.
Verfahrensbeteiligte X.________, vertreten durch Advokat Dr. Alex Hediger, Beschwerdeführer,
gegen
Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt, Abteilung Strafvollzug, Spiegelgasse 12, 4001 Basel, Beschwerdegegner.
Gegenstand Strafvollzug; Vorladung zum Strafantritt,
Beschwerde gegen das Urteil des Appellationsgerichts des Kantons Basel-Stadt als Verwaltungsgericht Dreiergericht vom 21. September 2016.
Erwägungen:
Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 12. Oktober 2016 zurückgezogen.
Demnach verfügt der Präsident:
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt als Verwaltungsgericht Dreiergericht schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 13. Oktober 2016 Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Denys
Die Gerichtsschreiberin: Arquint Hill