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Art. 54h

961.01VAGFederal Act01.01.2006Originalquelle

Soweit dem Nationalen Garantiefonds aus der Insolvenz eines Versicherungsunternehmens Aufgaben nach Artikel 76 Absatz 4 Buchstabe b des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 19581erwachsen, kommt ihm im Verfahren nach Artikel 51a Absatz 1 des vorliegenden Gesetzes eine Gläubigerstellung zur Wahrung seiner Interessen zu.

Footnotes

  1. SR 741.01

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