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VAG · Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über Versicherungsunternehmen
Art. 54d
Art. 54c
Art. 54e
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Art. 54d
Art. 54c
Art. 54e
961.01
VAG
Federal Act
01.01.2006
Originalquelle
Wird die Beschwerde gegen die Genehmigung des Sanierungsplans gutgeheissen, so kann das Gericht nur eine Entschädigung zusprechen.
Die Entschädigung erfolgt in der Regel durch Zuteilung von Aktien, anderen Beteiligungsrechten, Optionen oder Besserungsscheinen.
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