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Art. 37

956.122FINMA-GebVFederal Council Ordinance01.01.2009Originalquelle

Die FINMA bildet jährlich pro Aufsichtsbereich Reserven im Umfang von 10 Prozent ihrer jährlichen Gesamtkosten bis die Gesamtreserve ein Jahresbudget erreicht oder wieder erreicht hat.

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