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Art. 2

956.122FINMA-GebVFederal Council Ordinance01.01.2009Originalquelle

Die Gesamtkosten der FINMA setzen sich zusammen aus:

  1. den Kosten, die ihr aus der Aufsichtstätigkeit in den einzelnen Aufsichtsbereichen direkt entstehen; und
  2. den Kosten, die sie keinem Aufsichtsbereich direkt zuordnen kann (Strukturkosten).

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