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Art. 32

951.131NBVFederal Office Ordinance01.05.2004Originalquelle

Der Betreiber identifiziert, misst, steuert und überwacht seine operationellen Risiken mittels Verfahren und Instrumente, die geeignet sind, insbesondere die Informationssicherheit und die Aufrechterhaltung der Geschäftsprozesse zu gewährleisten. Er orientiert sich dabei an anerkannten Standards.

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