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Art. 26

946.101SERV-VFederal Council Ordinance01.01.2007Originalquelle
  1. Der Verpflichtungsrahmen der SERV nach Artikel 33 Absatz 2 SERVG wird periodisch überprüft und bei Bedarf angepasst.
  2. Der Verwaltungsrat orientiert rechtzeitig über die Notwendigkeit einer Anpassung des Verpflichtungsrahmens.

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