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Art. 37

941.210MessMVFederal Council Ordinance30.10.2006Originalquelle

Die auf Grund der Eichverordnung vom 17. Dezember 19841erteilten Zulassungen behalten ihre Gültigkeit. Gestützt auf diese Zulassungen dürfen neue Messmittel noch während zehn Jahren in Verkehr gebracht und erstgeeicht werden.

Footnotes

  1. [AS 1985 56, 1996 987Art. 20 Abs. 2, 1997 2761Ziff. II Bst. b, 1999 133Ziff. III 1]

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