Der Bundesrat bezeichnet die Arten und Rassen von Fischen und Krebsen, die gefährdet sind.
Die Kantone ergreifen die erforderlichen Massnahmen zum Schutz der Lebensräume von gefährdeten Arten und Rassen. Sie können weitere Massnahmen, insbesondere Fangverbote, anordnen.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.