916.401TSVFederal Council Ordinance01.09.1995Originalquelle
Als nationale Referenz- und Untersuchungslaboratorien für die Diagnostik hochansteckender Tierseuchen, mit Ausnahme der Seuchen der Wassertiere, sind zuständig:
das IVI für viral bedingte Tierseuchen;
das Zentrum für Zoonosen, bakterielle Tierkrankheiten und Antibiotikaresistenz für bakteriell bedingte Tierseuchen.
Sie sind befugt, Untersuchungen in anderen Laboratorien durchführen zu lassen.
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