916.401TSVFederal Council Ordinance01.09.1995Originalquelle
Die Verbringungssperre wird über einzelne Tiere verhängt, wenn zur Verhinderung der Verschleppung einer Seuche einzelne Tiere einer Tierhaltung nicht in eine andere Tierhaltung verbracht werden dürfen.
Die Abgabe dieser Tiere direkt zur Schlachtung ist gestattet.
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