916.401TSVFederal Council Ordinance01.09.1995Originalquelle
Bieneninspektoren müssen über ein Fähigkeitszeugnis als amtlicher Fachassistent für weitere Aufgaben nach der Verordnung vom 16. November 20111über die Aus-, Weiter- und Fortbildung der Personen im öffentlichen Veterinärwesen verfügen.