Zurück zum Gesetz

Art. 245b

916.401TSVFederal Council Ordinance01.09.1995Originalquelle

Alle Schweinebestände gelten als amtlich anerkannt EP-frei. Im Verdachts- oder Seuchenfall wird dem betroffenen Bestand die Anerkennung bis zur Aufhebung der Sperre entzogen.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.