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Art. 244c

916.401TSVFederal Council Ordinance01.09.1995Originalquelle
  1. Verdacht auf venezolanische Pferdeenzephalomyelitis liegt vor, wenn:1
    1. die serologische Untersuchung bei einem Tier einen positiven Befund ergeben hat; oder
    2. epidemiologische Abklärungen auf eine Verseuchung hindeuten.
  2. Liegt ein Verdacht vor, so ordnet der Kantonstierarzt bis zu dessen Widerlegung die einfache Sperre 1. Grades über den betroffenen Bestand an.

Footnotes

  1. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 31. Aug. 2022, in Kraft seit 1. Nov. 2022 (AS 2022 487).

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