916.401TSVFederal Council Ordinance01.09.1995Originalquelle
Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten für die Bekämpfung der Brucellose der Widder infolge von Infektionen mitBrucella ovis.
Brucellose der Widder liegt vor, wenn die serologische Untersuchung einen positiven Befund ergeben hat oder im UntersuchungsmaterialBrucella ovis nachgewiesen wurde.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.