916.401TSVFederal Council Ordinance01.09.1995Originalquelle
Der Kantonstierarzt verhängt bei Feststellung von CAE die einfache Sperre 1. Grades über den verseuchten Bestand. Ausserdem ordnet er an, dass:
verseuchte Tiere ausgemerzt werden;
die innerhalb der letzten 24 Monate geborenen Nachkommen von verseuchten weiblichen Tieren ausgemerzt werden;
die Stallungen gereinigt und desinfiziert werden.
Er hebt die Sperre auf, nachdem:
alle Tiere des Bestandes ausgemerzt und die Stallungen gereinigt und desinfiziert worden sind; oder
die serologische Untersuchung des Bestandes frühestens sechs Monate nach Ausmerzung der verseuchten Tiere sowie ihrer innerhalb der letzten 24 Monate geborenen Nachkommen und nach Abschluss der Reinigung und Desinfektion bei allen Tieren einen negativen Befund ergeben hat.
Sechs und zwölf Monate nach Aufhebung der Sperre sind alle Tiere des Bestandes serologisch auf CAE nachzuuntersuchen.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.