Zurück zum Gesetz

Art. 127

916.401TSVFederal Council Ordinance01.09.1995Originalquelle

Das BLV kann in Abweichung von den Artikeln 90 und 92 für den Verkehr mit Tieren und Tierprodukten in den Schutz- und Überwachungszonen je nach Seuchenlage zusätzliche Einschränkungen verfügen oder Erleichterungen gewähren.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.