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Art. 23

916.341SVFederal Council Ordinance01.01.2004Originalquelle
  1. Gesuche um Kontingentsanteile nach der Zahl der ersteigerten Tiere sind über die vom BLW bereitgestellte Internetanwendung einzureichen.
  2. Sie sind vor Beginn der Kontingentsperiode bis spätestens am Werktag, der auf den 15. August folgt, einzureichen.

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