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Art. 60

842WFGFederal Act01.10.2003Originalquelle

Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes verwaltet das Bundesamt die Darlehen, die gestützt auf den Bundesbeschluss vom 7. Oktober 19471über Wohnungsfürsorge für Bundespersonal gewährt wurden.

Footnotes

  1. [BS 10 964;AS 1958 93.BBl 1994 III 895Ziff. I 1]

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