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Art. 55

842WFGFederal Act01.10.2003Originalquelle

Werden Gesuche nach den Artikeln 24, 26, 36 und 37 durch beauftragte Dritte behandelt, so richtet sich das Verfahren nach den Bestimmungen des Subventionsgesetzes vom 5. Oktober 19901.

Footnotes

  1. SR 616.1

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