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Art. 114a

837.02AVIVFederal Council Ordinance01.01.1984Originalquelle

(Art. 82 Abs. 5, 83 und 85g Abs. 5 AVIG) Das WBF legt die Grundlage für die Berechnung der Haftungsrisikovergütung des Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung an die Kassenträger und die Kantone sowie die Vergütungssumme und deren Ausrichtung fest.

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