projekte
Die Kosten, die der Zentralen Ausgleichsstelle der Alters- und Hinterlassenenversicherung bei der Durchführung dieses Gesetzes erwachsen, sowie die Aufwendungen für die ausgewiesenen Posttaxen im Sinne von Artikel 95 Absatz 3 Buchstabe b AHVG1werden nach Massgabe der Artikel 18 Absatz 4 und 19 gedeckt.
SR 831.10 ↩
0 commentaries
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.