Die Tarife sind nach betriebswirtschaftlichen Kriterien zu bemessen, und es ist eine sachgerechte Struktur der Tarife zu beachten. Der Tarif darf höchstens die transparent ausgewiesenen Kosten der Leistung und die für eine effiziente Leistungserbringung erforderlichen Kosten decken.
Footnotes
Fassung gemäss Ziff. I der V vom 30. April 2025, in Kraft seit 1. Juni 2025 (AS 2025 273). ↩