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Art. 67b

832.20UVGFederal Act01.01.1984Originalquelle
  1. Die Suva kann die Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer finanziell unterstützen.
  2. Die Unterstützung wird ausschliesslich aus Ertragsüberschüssen im Sinne von Artikel 63 Absatz 5 Buchstabe f finanziert, die sich aus der obligatorischen Versicherung der Berufsunfälle und der Berufskrankheiten ergeben.

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