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Art. 26b

831.30ELGFederal Act01.01.2008Originalquelle

Die Zentrale Ausgleichsstelle nach Artikel 71 AHVG1führt ein Informationssystem zur Bearbeitung von Daten im Bereich Ergänzungsleistungen (EL-Informationssystem), insbesondere um Transparenz über bezogene Ergänzungsleistungen herzustellen und die Stellen nach Artikel 21 Absatz 2 beim Vollzug dieses Gesetzes zu unterstützen.

Footnotes

  1. SR 831.10

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