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HVI · Verordnung des EDI über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Invalidenversicherung
Art. 3bis
Art. 3
Art. 4
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Art. 3bis
Art. 3
Art. 4
831.232.51
HVI
Departmental Ordinance
01.01.1977
Originalquelle
In den im Anhang umschriebenen Fällen kann die Versicherung:
dem Versicherten einmalige oder periodische Beiträge an ein von ihm angeschafftes Hilfsmittel zahlen;
dem Versicherten eine Pauschale für die Anschaffung eines Hilfsmittels zahlen;
die Mietkosten für ein gemietetes Hilfsmittel übernehmen.
Die Höhe der Vergütungen ist im Anhang festgelegt.
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