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Art. 8quater

831.101AHVVFederal Council Ordinance01.11.1947Originalquelle
  1. Ausserordentliche Unterstützungsleistungen des Arbeitgebers zur Linderung einer finanziellen Not des Arbeitnehmers infolge familiärer, gesundheitlicher, beruflicher oder anderweitiger Umstände sind vom massgebenden Lohn ausgenommen.
  2. Eine finanzielle Not liegt vor, wenn der Existenzbedarf nicht gesichert ist.
  3. Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer haben der Ausgleichskasse die für die Beurteilung der finanziellen Not erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

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