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Art. 52i

831.101AHVVFederal Council Ordinance01.11.1947Originalquelle

Erfüllen mehrere Personen die Voraussetzungen für die Anrechnung von Betreuungsgutschriften, so wird die Betreuungsgutschrift zu gleichen Teilen auf alle anspruchsberechtigten Personen aufgeteilt.

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