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Art. 52dquater

831.101AHVVFederal Council Ordinance01.11.1947Originalquelle

Für die Ermittlung des Betrags, der den 40 Prozent nach Artikel 29bisAbsatz 4 Buchstabe a AHVG entspricht, werden alle Erwerbseinkommen berücksichtigt, unabhängig davon, ob diese beitragspflichtig waren.

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