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AHVV · Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung
Art. 224ter
Art. 224bis
Art. 225
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Art. 224ter
Art. 224bis
Art. 225
831.101
AHVV
Federal Council Ordinance
01.11.1947
Originalquelle
Übersteigen die Finanzhilfegesuche die Höhe der verfügbaren Mittel, so werden die Mittel nach folgenden Prioritäten vergeben:
Arbeiten, die für die Koordination der verschiedenen Tätigkeitsfelder und Akteure der Altershilfe auf nationaler Ebene notwendig sind;
Entwicklungsarbeiten, die wesentliche Beiträge zur Weiterentwicklung der Altershilfe auf nationaler Ebene leisten;
Weiterbildungen von Hilfspersonal;
Beratungsleistungen für ältere Menschen und ihre Angehörigen;
weitere Leistungen, die sich besonders an vulnerable Personen richten;
übrige Leistungen.
Das BSV regelt die Einzelheiten.
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