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Art. 224ter

831.101AHVVFederal Council Ordinance01.11.1947Originalquelle
  1. Übersteigen die Finanzhilfegesuche die Höhe der verfügbaren Mittel, so werden die Mittel nach folgenden Prioritäten vergeben:
    1. Arbeiten, die für die Koordination der verschiedenen Tätigkeitsfelder und Akteure der Altershilfe auf nationaler Ebene notwendig sind;
    2. Entwicklungsarbeiten, die wesentliche Beiträge zur Weiterentwicklung der Altershilfe auf nationaler Ebene leisten;
    3. Weiterbildungen von Hilfspersonal;
    4. Beratungsleistungen für ältere Menschen und ihre Angehörigen;
    5. weitere Leistungen, die sich besonders an vulnerable Personen richten;
    6. übrige Leistungen.
  2. Das BSV regelt die Einzelheiten.

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