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Art. 206

831.101AHVVFederal Council Ordinance01.11.1947Originalquelle

Die Mahngebühren, die Ordnungsbussen sowie ein Fünftel der Verzugszinsen und der Zuschläge nach Artikel 14bisAHVG verfallen der Ausgleichskasse und sind zur Deckung der Verwaltungskosten zu verwenden.

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