projekte
Die Aufsichtsbehörde der jeweiligen Sozialversicherung kann das Format und den Kanal der elektronischen Datenübertragung zwischen den Versicherungsträgern und den Bundesbehörden regeln. Sie berücksichtigt dabei aktuelle anerkannte Standards.
0 commentaries
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.