822.113ArGV 3Federal Council Ordinance01.10.1993Originalquelle
In der Nähe der Arbeitsplätze muss Trinkwasser zur Verfügung stehen. Soweit es die Arbeit erfordert, sollen ausserdem andere alkoholfreie Getränke erhältlich sein.
Trinkwasser und andere Getränke sind in hygienisch einwandfreier Weise abzugeben.
Der Arbeitgeber kann den Genuss alkoholischer Getränke einschränken oder verbieten.
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