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Anhang 2

814.680AltlVFederal Council Ordinance01.10.1998Originalquelle

(Art. 11)

Konzentrationswerte für die Beurteilung der Porenluft belasteter Standorte

1Für die Beurteilung von Porenluft belasteter Standorte gelten die Konzentrationswerte der nachfolgenden Tabelle. Verursacht der Standort Emissionen, für die keine Konzentrationswerte bestehen, namentlich Gerüche oder Staub, so ist er sanierungsbedürftig, wenn die Emissionen zu übermässigen Immissionen im Sinne der Luftreinhalte-Verordnung vom 16. Dezember 19851führen können.

2Für die Probenahmen und die Durchführung der Porenluftanalysen gelten folgende Anforderungen:

  1. Die Probenahmen müssen anhand von Bodengassonden an einer für die Belastung des Standortes repräsentativen Anzahl von Messstellen erfolgen. Es muss sichergestellt werden, dass bei den Probenahmen keine Fremdluft angesaugt wird.
  2. In der Porenluft müssen nur diejenigen Stoffe analysiert werden, mit deren Vorkommen am Standort auf Grund der historischen Untersuchung zu rechnen ist. Werden bloss Summenparameter analysiert, so gilt als Beurteilungskriterium stets der niedrigste Konzentrationswert der Einzelstoffe.

3Auf die Entnahme von Porenluftproben kann verzichtet werden, wenn ein anderweitiger Nachweis vorliegt, dass die Konzentrationswerte in der Porenluft nicht überschritten werden können, namentlich auf Grund der genauen Kenntnis der Zusammensetzung und Herkunft des Materials des Standortes.

4Das BAFU erlässt Richtlinien über die Probenahmen und die Durchführung der Porenluftanalysen.

StoffKonzentrationswert
Anorganika
Quecksilber0.005 ml/m3
Kohlendioxid5000 ml/m3
Schwefelwasserstoff10 ml/m3
Organika
Benzin (aromatenfrei)500 ml/m3
Leichtbenzin (Aromatengehalt 0–10 Vol.-%)500 ml/m3
Methan10 000 ml/m3
Halogenierte Kohlenwasserstoffe
– Chlorbenzol10 ml/m3
– 1,1-Dichlorethan100 ml/m3
– 1,2-Dichlorethan (EDC)5 ml/m3
– 1,1-Dichlorethen2 ml/m3
– 1,2-Dichlorethene200 ml/m3
– Dichlormethan100 ml/m3
– 1,2-Dichlorpropan75 ml/m3
– 1,1,2,2-Tetrachlorethan1 ml/m3
– Tetrachlorethen (PER)50 ml/m3
– Tetrachlormethan (Tetrachlorkohlenstoff)5 ml/m3
– 1,1,1-Trichlorethan200 ml/m3
– Trichlorethen (TRI)50 ml/m3
– Trichlormethan10 ml/m3
– Vinylchlorid2 ml/m3
Monocyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (BTEX)
– Benzol1 ml/m3
– Toluol50 ml/m3
– Ethylbenzol100 ml/m3
– Xylole100 ml/m3
Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
– Benzo(a)pyren0.0002 ml/m3
– Naphthalin10 ml/m3

Footnotes

  1. SR 814.318.142.1

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