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Art. 25a

814.680AltlVFederal Council Ordinance01.10.1998Originalquelle

Das BAFU gibt die minimalen Geodatenmodelle und Darstellungsmodelle für Geobasisdaten nach dieser Verordnung vor, für die es im Anhang 1 der Geoinformationsverordnung vom 21. Mai 20081als Fachstelle des Bundes bezeichnet ist.

Footnotes

  1. SR 510.620

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