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Art. 24

814.610VeVAFederal Council Ordinance01.01.2006Originalquelle
  1. Das BAFU befristet die Zustimmung auf höchstens ein Jahr.
  2. Es kann die Zustimmung auf höchstens 3 Jahre befristen für Entsorgungsunternehmen, denen es eine vorherige Zustimmung nach Kapitel II D Ziffer 2 Fall 2 des OECD-Ratsbeschlusses erteilt hat.

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