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Art. 106

784.40RTVGFederal Act01.04.2007Originalquelle
  1. Unabhängig davon, ob das vorliegende Gesetz (RTVG) oder die Änderung vom 24. März 2006 des Fernmeldegesetzes vom 30. April 19971zuerst in Kraft tritt, lautet mit Inkrafttreten des später in Kraft tretenden Gesetzes oder bei gleichzeitigem Inkrafttreten Artikel 56 Absatz 4 RTVG2wie folgt: Art. 56 Abs. 4…2. und 3.3

Footnotes

  1. SR 784.10

  2. Text eingefügt hiervor.

  3. Die Änderungen können unterAS 2007 737konsultiert werden.

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