Kann nach Instandhaltungsarbeiten das Gewicht oder die Schwerpunktslage eines Luftfahrzeuges nicht eindeutig errechnet werden, so ist das Luftfahrzeug zu wägen.
Das BAZL kann Wägungen unabhängig von Instandhaltungsarbeiten anordnen.1
Footnotes
Fassung gemäss Ziff. I der V des UVEK vom 14. Juli 2008, in Kraft seit 1. Aug. 2008 (AS 2008 3629). ↩
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.