748.131.1VILFederal Council Ordinance01.01.1995Originalquelle
Bei zivil mitbenützten Militärflugplätzen, die über ein Betriebsreglement im Sinn von Artikel 30b Absatz 3 verfügen, ist die Analyse der Abweichungen im Sinn von Artikel 30b Absatz 4 innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten der Änderung vom 17. Oktober 2018 nachzuholen und dem BAZL zur Genehmigung einzureichen.
Sofern die Frist gemäss Absatz 1 ungenutzt verstrichen ist, setzt das BAZL eine Nachfrist. Verstreicht auch die Nachfrist ungenutzt, so kann das BAZL die häufige zivile Mitbenützung untersagen.
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