748.131.1VILFederal Council Ordinance01.01.1995Originalquelle
Der Flugplatzleiter oder die Flugplatzleiterin überprüft Erneuerungsgesuche für Ausweise für Flug- und Bodenpersonal und bestätigt deren Korrektheit nach den Richtlinien des BAZL.
Er oder sie erhebt dabei die Gebühren gemäss der Verordnung vom 28. September 20071über die Gebühren des Bundesamtes für Zivilluftfahrt.