748.131.1VILFederal Council Ordinance01.01.1995Originalquelle
Das BAZL kontrolliert die rechtmässige Ausführung des Vorhabens oder lässt sie durch Dritte kontrollieren. Der Flugplatzhalter trägt die Kosten.
Bei Bauten ohne Bewilligung und bei nachträglichen Missachtungen von Bauvorschriften, Bedingungen und Auflagen veranlasst das BAZL die Herstellung des rechtmässigen Zustandes.
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